| Czê¶æ II. | |||
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- 93 - 8. Ern Paulus Klotze, ein geborner Neustettiner und Marienthroner Augustiner, war nach BM. Woickens handschriftlicher Stadtchronick[13]) der erste evangelische Lehrer und erste lutherische Pastor in Nst., kehrte nun Wittenberg in seine Vaterstadt, die damals noch römisch-katholisch gesinnt war, zurück und predigte auf eigenen Antrieb im Kloster Marienthron gut lutherisch, wurde jedoch darum „zum Gratial" (d. h. ironisch: zum Lohne)[14]) nach Alten Stettin in ein langwieriges Gefängnis gesetzt, bis in Pommern die Reformation angenommen war. Da wurde er hier erster lutherischer Prediger und hatte wegen seiner treuen Dienste, wenn Wuncke[Monche, Moncke??] Recht hätte, solange er lebte, die Einkünfte des Klosters, das ihm geschenkt war, genossen, Doch hat mit Recht Rektor Kludt-Nst.[15]) darauf aufmerksam gemacht, daß er bloß die Nutznießung der in der Stadtflur belegenen Mönchsäcker, die nach der Reformation der St. Nikolaikirche zugelegt wurden, gehabt haben kann, da die Klostereinkünfte dem Amtshauptmann zufielen (s. u. S. 94). 36 Jahre war er unter den Hz. Georg u. Barnim Rentmeister[16]). 1555 oder 56 bei der Kirchenvisitation durch Paulus a Rhoda unter Hauptmann Claus Puttkamer war er Pastor[17]). Er starb 1561[18]), nicht, wie sein Schwiegersohn, der Bublitzer Kapellan und Prediger Paul Mandicke 1573 schrieb, „vor 14 Jahren", was 1559 gewesen wäre. Dies zunächst zur Aufklärung der Widersprüche in der Überlieferung. Schon 1321[???????]muß er F. Amtsrentmeister gewesen sein. Denn damals drohte ihm Hz. Barnim mit Amtsentsetzung, wenn er den Ausreißer Jürgen Hennicke, einen mordbrennerischen Schneider und abgesagten Feind von Kohenitz (Konitz) nicht wieder einliefere. Dieser hatte durch Einäscherung von Vorwerken, Scheunen und "Vorstanden" (?) 1000 Fl. Schaden zugefügt, war aber vom Neustettiner Landreiter bei Parzansk (Persanzig) festgenommen und in Nst. eingeliefert worden. Als dort aber weder der HM, v. Wolde noch BM, und Rat ihm Gefängnis gewahren wollten, gab ihm P. Klotze sein Pferd wieder und ließ ihn abreiten. Nun beschwerten sich der Woywod von Schlochau, Bromberg, Nakel und Tanchlem (?), Janus v. Koschielez(ki)[Koscielecki??] beim Hz,, und der HM. entschuldigte sich[19]). Die milden Stiftungen der St. Nikolaikirche aus katholischer Zeit, Beträge von 25, 50, 100 pomm. Mk. Silbers (jede zu 13 Tlr, 28 Gr.!) gab er, als der status religionis mutiret wurde, den Kleisten, Hertzbergen, Loden von Zuch, Ventzken zu Wurchow, Hintzen von Küdde voreilig und eigenmächtig zurück, so daß sie unwiderbringlich verloren waren[20]). In dem Kirchenvisitationsprotokoll von 1570 heißt er in diesem Zusammenhang „der gewesene Pfarrherr".
Als
die Herzöge die Feldkloester für sich einzogen und dadurch ihren Besitz auf 1/3 des ganzen Herzogtums brachten, brauchten sie den gewöhnlichen Einspruch der adligen Stände, die den Klöstern manche Stiftung zugewendet hatten, gerade bei Marienthron nicht zu besorgen; denn dieses Augustiner-Eremiten-Kloster war nun 3 Greifenherzögen gestiftet und bewidmet. Nach der Reformation fiel die Verwaltung der eingezogenen Stiftung dem Amtshauptmann Kl. Puttkamer als F. Lehnsträger zu, ihm wie seinen männlichen Leibeserben; Tochter sollten beim Heimfall an den Herzog 1000 Fl. pomm. vergütet erhalten für Bauaufwendungen. 1560 wurde die Begnadigung von Hz. Philipp und den Landstanden zurückgenommen; aber erst 9.3.1588 verfügte Hz. Joh. Friedrich die Einverleibung ins Amt; den 9. 3. war Auflassung. v. Putlkamers Witwe hatte Wedige n. d. Osten geheiratet, der ihr im Besitz von Marienthron folgte[21]). Die Witwe erhob zwar für ihre beiden Söhne Einspruch und erhielt 1500 Fl. Abfindung. Aber der F. Kommissar ließ durch den Landreiter doch den Greifen über die Haustür setzen[22]) und Inventar aufnehmen. Damals war von der Klosterkirche Mariencella nichts mehr vorhanden. 1621 war das Gut M, an Hans Fritzsche verpachtet. 1630 beabsichtigte F. Hedwig es zu beziehen; war damals das 1621 baufällige Haus wieder hergestellt?[22]) Als F. Rentmeister zog sich Klotze sein Deputat von den Einkünften des Klosters ab. 1540 wurden er und seine Erben zur Erstattung der langen und treuen Dienste, die er dem Rentmeisteramte zu Nst. geleistet, mit 25+25+321/2+31/2+31/4= 891/4 Fl. begnadet, so vorhin dem Prior und Konvent des Klosters zugestanden hatten[24]).
Die in der Stadtflur gelegenen Klosterfelder aber „eignete der Herzog,
nachdem der Mönche Lehre und Leben verdächtig und strafwürdig
befunden, endlich darauf das Kloster zergangen war, bei geschehener mutatio
status religionis der Stadtkirche von Nst. zu, obwohl sie keine Gerechtigkeit über das Kloster gehabt",
und zwar auf Norbitt[B-Vorbitt??] des HM.
Kl. Puttkamer[25]). |
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![]() „"Von Gottes Gnaden wir Barnim zu Stettin, pomern ct. Bekennen hiemit offenthlich mit diesem unserem brief, das wir unnserem Renthmeister zu Newen Stettin unnd liebenn getrtewen, paul klotzenn, auß sonnderen genadenn unnd vom wegen seiner[feiner??] trewen Dennste, so er unnß bether gethan, und furthin thuet, soll für sich, unnd seiner eltesten Tochter Margarethe N. Erstgebornen shon[Sohn??] Michel genhannt gelihnen unnd lehn in trafst[krafft??] diß unnseres briefes jegenwertiglich xij morgen landts unnd drei wisenn so zu dem kloster Marienthrone für unnser Stadt Newen - 95 - ![]() Stettin gelegen unnd gehorig, dergstaldt[bergstadt??], das ehr unnd seiner Tochter Shone[Sohne??]Michell oben benant follenn[sollen??] unnd mugen, die xij morgen lanndt unndt drey wisenn ahnn sich Nhemen[Namen??] und Ihreß[Ihres..Namen??] gefallene bauwenn, bessern, Nutzen unndt gebrauchen, Ihr beider Leben lang, unndt wenn die beidenn Personen mit todt verfallen, Alßdann sollen obgemelten zwelff[12??] morgen landts sampt denn drey Wisen mit aller besserung, wider ahn unnß unnßer erbenn unndt Nachkomen verfallenn sein, unndt durch unnseren Amptmann zu Niwenn Stettinn in unnsern Nutz unndt besten wider vorordnet werdenn, zu urkundt mit unserm nachgedruckten pitzschir[?????] bekrefftigt[bekraeftigt??], Datum in unnser Stadt Altenn Stettinn, Ahm Mithwoche nach Martini Anno d [mccccc] xliij o. |
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Als Klotze starb, fand man unter seinen Papieren zwei 130 Jahre alte „versiegelte" (= untersiegelte) Schuldnerschreibungen des Herrn von Dallenthin, Elertt (-de), an die Marienthroner Mönche[27]). Bei Lebzeiten ließ sich Klotze „als Gerichtsverwalter und gewesener Pastor" das Amtsbuch des Burggerichts stehlen, das der Dieb für 8 Scheffel Malz nach Preußen versetzte. Es enthielt die wichtigen Urkunden über den „Riggentoch", die Grenzfestsetzung vom 14. 4.1378[28]).
Dergleichen
wirft ein merkwürdiges Licht auf seine Amtsführung. Das
Bild dieses Mannes aus einer Übergangszeit, reich an Verwirrung,
wird noch vervollständigt durch einige Züge aus
Waterstraats Geschichte des Geschlechts v. Hertzberg[29]).
P. Klotze scheint eine sehr einflußreiche Stellung gehabt zu
haben, da die adeligen Herren des Neustettiner Landes sich sehr um
seine Gunst bemühten und diese durch Geschenke zu erlangen
suchten. Damit er die Gaben auch im Gedächtnis behielte,
zeichnete er die ihm geschenkten Ochsen, Pferde usw. gern mit dem
Namen der Spender aus. (!)
Er war der intimste Freund Peters v. Herzberg (Bürger und 1567 BM. von Nst., + 1574, 96 Jahre alt) und ging mit ihm gern auf Jagd in der großen wildreichen Lottiner Heide, stand auch seinen Mann in den sich anschließenden Trinkgelagen.
Man
spürt hier deutlich die Reorganisation Hz. BogislawsX,der als Begründer einer eigenen Residenz
auf die Wanderregierung von Amt zu Amt verzichtete, nicht mehr bald
der einen bald der anderen Vogtei Naturaleinkünfte mit seinem
Gefolge persönlich aufzehren mochte: nun aber in der
Befürchtung, daß durch den Wegfall solcher Kontrolle die
Hauptleute zu mächtig werden könnten, ihnen jenen Beamten
als Kontrolleur zur Seite setzte, der unmittelbar unter dem Herzog
stand, in seinem Namen dem Hauptmann wie dem letzten Knecht Gehalt,
Kleidung und Schuhwerk ausfolgte und dadurch das Ansehen der adligen
Hauptleute verdrängte: den bürgerlichen oder bäuerlichen
"Schreiber" oder Zöllner, dann "Rentmeister"
genannt[30]). Dessen Einfluß
mußte um
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Sie begannen nach Einführung der Kirchenordnung 1535 und wurden zunächst unter D. Bugenhagens Leitung durch F. Kommissarien vorgenommen, in Stolp, Schlawe, Rügenwalde, Greifenberg, dann im Westen des Herzogtums: in Stargard, Stettin und anderwärts mußte die von Paulus a Rhoda entworfene Ordnung erst gegen Widerstand durchgesetzt weiden.
Diese
wurde von der 1537 Nst, visitierenden Laienkommission noch nicht zu
Grunde gelegt, da nach Bugenhagens Rückkehr nach Wittenberg
(1535) die Stelle des Superintendenten erst 1539 durch P. a Rhoda
besetzt wurde[31]). Darum fehlen in dem
Protokoll von 1537 auch die vornehmlichen Fragen, die später
allgemein dem Pfarrer, den Kirchennorstehern und ältesten
Gemeindemitgliedern vorgelegt wurden[32]):
die Visitation beschränkte sich auf das Kirchenvermögen.
1555
oder 1556 hielt P. a Rhoda in Gegenwart des Hz. Barnim nebst
Hauptmann Kl. Puttkamer und Jakob Monchowen hier die Visitation ab,
bei der aller in der Stadtflur gelegene Klusteracker von Marienthron
zur St. Nikolai-Kirche gelegt wurde (s. o. S. 94)[33]).
Nachdem dann der Landtag von Wollin 1569 die Fortsetzung der
Visitationen beschlossen hatte, wurde die dritte hier d. 6. 6. 1570
auf dem Rathause vorgenommen durch Hofprediger Bernhard
Strohschneider, die vierte d. 25. 5. 158? durch Superintendent Joh,
Cogeler[Togeler???] und die fünfte den 12. 11.1590 durch
denselben und Hofprediger Jacob Faber)[34]).
Aber
die Unterwerfung war nicht dauernd; obgleich der Stettiner Landtag
1556 den Osiandrismus nicht minder als das Papsttum als Ketzerei
bedrohte[37]), wurde Artopoeus
rückfällig und darum abgesetzt und des Landes verwiesen,
seine Schriften vernichtet (+ 1563). |
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W wy¿ej cytowanym i reprodukowanym fragmencie zawarta jest, jak siê wydaje, nieznana do tej pory wzmianka o postanowieniu (uchwale) szczeciñskiego parlamentu krajowego (Landtagu) z 1556 roku. Jej tre¶æ dla niektórych bêdzie sporym zaskoczeniem, ale niestety, na ogó³ niewiele s± warte stworzone na polityczne lub religijne zamówienie z za³o¿enia "historyczne" uchwa³y ! Redakcja Opublikowano 5.01.2006 r. |